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Förderung
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EUR 500,00 Bildungspräme, Bildungsscheck oder QualiScheck

Es gibt drei Förderungsmöglichkeiten:

Für diese systemische Fort- und Weiterbildung erhalten Sie, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bis zu 50% des Kurspreises als Bildungsprämie, d.h. EUR 500,00. Der Prämiengutschein wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mehr dazu finden Sie unten und hier: www.bildungspraemie.info

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, können Sie alternativ auch einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Mehr dazu finden Sie hier: www.bildungsscheck.de

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben,

können Sie einen QualiScheck erhalten, wenn Sie:

   sozialversicherungspflichtig beschäftigt, älter als 45 Jahre sind,
   und noch nicht in Rentenbezug stehen.

QualiSchecks können nicht von Beschäftigten bei Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden.

 

Bildungsprämie: Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Prämiengutschein, wenn

Sie erwerbstätig sind - dazu gehören auch Selbständige, Mütter und Väter in Elternzeit, Berufsrückkehrer / -innen und mitarbeitende Familienangehörige.

  • Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro beträgt - bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 51.200 Euro sein. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

Sie wollen einen Prämiengutschein beantragen?

Rufen Sie einfach die kostenlose Hotline 0800 2623 000 an oder informieren Sie sich hier, wo sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe befindet.

  • Melden Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Gut beraten zum Prämiengutschein

Prüfen: Der Berater / die Beraterin überprüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • Profitieren: Abschließend trägt der Berater / die Beraterin die Ergebnisse des Beratungsgesprächs (Bildungsziel, Anbieter) in den Prämiengutschein ein.

Nicht vergessen! Das müssen Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen:

Einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

  • Einen aktuellen Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was Sie NICHT mitbringen müssen:

Geld - die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei!

Wichtig ist:

Es muss eine berufliche Weiterbildung sein, nichts hobby- oder freizeitorientiertes. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.

  • Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht.
  • Der Kurs darf noch nicht gebucht sein.

 

Wichtig! Prämiengutscheine

fördern nur diejenigen Personen, die auf dem Gutschein vermerkt sind.

  • können nur bei den Weiterbildungsinstituten eingereicht werden, die auf dem Gutschein aufgeführt sind.
  • müssen innerhalb von drei Monaten bei einem Weiterbildungsinstitut zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.

 

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Praxis für persönliche Entwicklung ETT - MFT - BSFF - TAT - EFT. Seminare - Einzelunterricht - Psychologische Beratung - Phänomenologische Systemarbeit. Peter W. Klein   Kleine Höhe 3   D-54531 Manderscheid   Telefon: 06572-933620